Honorar
Wir verrechnen unsere Bemühungen in prozessualen Auseinandersetzungen nach dem jeweiligen kantonalen Anwaltstarif. Sind wir ausserprozessual und beratend tätig, treffen wir mit unserer Klientschaft eine Honorarvereinbarung. Aufgrund der Standesregeln sind wir gehalten, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem zeitlichen Aufwand. Unsere Ansätze bewegen sich in der Regel zwischen CHF 250.- und CHF 400.- pro Stunde. Abweichungen nach oben und nach unten sind je nach Fall möglich. Besteht ein bezifferbarer Streitwert oder Interessewert, richtet sich das Honorar in prozessualen Fällen grundsätzlich auch nach der Höhe dieses Streitwerts.
Selbstverständlich prüfen wir bei knappen finanziellen Mitteln der Klientinnen oder Klienten, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung gegeben sind. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernimmt.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung und werden wir darauf hingewiesen, so übernehmen wir es, bei dieser eine Kostengutsprache zu erwirken. |